+21. Bei der gemeinsamen Beurteilung, ob die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllt …
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21. Bei der gemeinsamen Beurteilung, ob die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllt …
Bei der gemeinsamen Beurteilung, ob die Kriterien des Tests für die verstärkte Aufsicht erfüllt sind, sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats die Informationen heranziehen, die bereits in der allgemeinen Berichterstattung (COREP) und auf den Finanzinformationsmeldebögen (FINREP) vorliegen, sowie jegliche andere Informationen, beispielsweise aus den ICAAP- oder ILAAP-Bewertungen des Instituts oder der Gruppe, die sie bereits vom Institut eingeholt haben. Zu diesem Zweck und unbeschadet von Artikel 28 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/98 der Kommission sollten die konsolidierende Aufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats auch innerhalb des Aufsichtskollegiums alle sonstigen erforderlichen Informationen austauschen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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