+37. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
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37. Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats …
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats sollte gewährleisten, dass in die Bewertung des Risikos der Zweigstelle die Bewertung sämtlicher SREP-Elemente einbezogen wird, die für die Zweigstelle relevant sind. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung sollte zu diesem Zweck nicht Gegenstand der Bewertung des Risikos der Zweigstelle sein, da sie auf der Ebene der Zweigstelle nicht von Belang ist; durchaus bewertet werden sollte hingegen die Angemessenheit der aus den ICAAP- und ILAAP-Informationen der Gruppe oder des Instituts hervorgehenden internen Kapital- und Liquiditätszuweisungen für die Risiken, die dem Institut aus der besonders bedeutenden Zweigstelle erwachsen, da dies als für die Zweigstelle relevant erachtet werden kann. In die Bewertung des Risikos der Zweigstelle sollten mindestens die Ergebnisse der Bewertung folgender Elemente einfließen: - a. das spezifische Geschäftsmodell und die spezifische Strategie der Zweigstelle sowie ihre Rolle/Stellung im Geschäftsmodell und der Strategie des Instituts;
- b. die spezifische Unternehmensführung, die spezifischen Maßnahmen zur Risikosteuerung und der Grad, zu dem die Zweigstelle in die interne Unternehmensführung und die institutsweiten Kontrollen des Instituts integriert ist;
- c. wesentliche Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken gemäß den Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den SREP der EBA, denen die Zweigstelle ausgesetzt ist oder ausgesetzt werden könnte, und alle Risiken für die Existenzfähigkeit des Instituts, die sich aus den Risiken ergeben oder ergeben könnten, die dem Institut aus der besonders bedeutenden Zweigstelle erwachsen;
- d. das Risiko für das Finanzsystem des Aufnahmemitgliedstaats, das von der Zweigstelle ausgehen kann;
- e. das makroökonomische Umfeld, in dem die Zweigstelle tätig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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