+115. In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von …

115. In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von …

In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von Sicherheiten stammend anerkennen:

  • (a) Die Sicherheit wird vom Schuldner veräußert und der erhaltene Preis wurde für die teilweise oder vollständige Deckung des ausstehenden Betrags der ausgefallenen Verbindlichkeit verwendet;
  • (b) die Sicherheit wird von dem Institut oder dem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen im Namen des Instituts wieder in Besitz genommen oder veräußert;
  • (c) die Sicherheit wird bei einer öffentlichen Versteigerung des Vermögenswertes aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder in einem ähnlichen Verfahren gemäß dem geltenden Recht veräußert;
  • (d) die Verbindlichkeit wird zusammen mit der Sicherheit veräußert, und der Veräußerungspreis der Verbindlichkeit beinhaltet die bestehende Sicherheit;
  • (e) für den Fall, dass ein Leasingverhältnis besteht, wird der Leasinggegenstand vom Institut veräußert;
  • (f) die Sicherheit wird auf sonstige zulässige Art und Weise gemäß dem geltenden Recht der entsprechenden Jurisdiktion verwertet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/