+115. In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von …
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115. In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von …
In den folgenden Situationen sollten die Institute die Rückflüsse als aus der Verwertung von Sicherheiten stammend anerkennen: - (a) Die Sicherheit wird vom Schuldner veräußert und der erhaltene Preis wurde für die teilweise oder vollständige Deckung des ausstehenden Betrags der ausgefallenen Verbindlichkeit verwendet;
- (b) die Sicherheit wird von dem Institut oder dem Mutterunternehmen oder einem seiner Tochterunternehmen im Namen des Instituts wieder in Besitz genommen oder veräußert;
- (c) die Sicherheit wird bei einer öffentlichen Versteigerung des Vermögenswertes aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder in einem ähnlichen Verfahren gemäß dem geltenden Recht veräußert;
- (d) die Verbindlichkeit wird zusammen mit der Sicherheit veräußert, und der Veräußerungspreis der Verbindlichkeit beinhaltet die bestehende Sicherheit;
- (e) für den Fall, dass ein Leasingverhältnis besteht, wird der Leasinggegenstand vom Institut veräußert;
- (f) die Sicherheit wird auf sonstige zulässige Art und Weise gemäß dem geltenden Recht der entsprechenden Jurisdiktion verwertet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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