+126. Die Institute sollten Informationen über die Hauptarten von Sicherheiten, welche im …
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126. Die Institute sollten Informationen über die Hauptarten von Sicherheiten, welche im …
Die Institute sollten Informationen über die Hauptarten von Sicherheiten, welche im Anwendungsbereich des LGD-Modells verwendet werden, als Risikofaktor oder Segmentierungskriterium berücksichtigen. Die Institute sollten die Hauptarten und sonstige Arten von Sicherheiten, die für die von dem Ratingsystem abgedeckte Risikopositionsart verwendet werden, in ihren internen Richtlinien klar bestimmen, und soweit im Rahmen von LGD-Schätzungen das Bestehen von Sicherheiten berücksichtigt wird, sollten sie sicherstellen, dass die Richtlinien bezüglich des Managements dieser Arten von Sicherheiten der Anforderung gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, entsprechen. Die Institute sollten die Hauptarten von Sicherheiten auf eine Art und Weise festlegen, dass die Zahlungsströme aus den verbleibenden Arten von Sicherheiten nicht zu einer signifikanten Verzerrung der Schätzung von Rückflüssen, die ohne die Verwertung von Sicherheiten realisiert werden, führt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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