+188. Um Situationen zu rechtfertigen, in denen die spezifischen Kreditanpassungen über die …

188. Um Situationen zu rechtfertigen, in denen die spezifischen Kreditanpassungen über die …

Um Situationen zu rechtfertigen, in denen die spezifischen Kreditanpassungen über die Schätzwerte der EL BE hinausgehen, wie in Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe f der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode beschrieben, sollten die Institute sicherstellen, dass die Schätzwerte der EL BE mit den in Abschnitt 6.3.1 beschriebenen Komponenten des wirtschaftlichen Verlusts sowie mit der in Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dargelegten Ausfalldefinition im Einklang stehen, und sollten alle diesbezüglichen Abweichungen von Definitionen und Methoden, die für die Bestimmung spezifischer Kreditrisikoanpassungen verwendet werden, untersuchen. Insbesondere sollten die Institute die möglichen Unterschiede hinsichtlich der Diskontsätze, das Bestehen von Sicherheiten, die gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht anerkennungsfähig sind, unterschiedliche Behandlungen von Kosten und die Anwendung unterschiedlicher Ausfalldefinitionen berücksichtigen.

7.3.3 Besondere Anforderungen für die Schätzung der LGD in-default

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/