+219. Die Institute sollten Bedingungen festlegen, unter denen die Analysen gemäß Absatz 218 …

219. Die Institute sollten Bedingungen festlegen, unter denen die Analysen gemäß Absatz 218 …

Die Institute sollten Bedingungen festlegen, unter denen die Analysen gemäß Absatz 218 häufiger als einmal jährlich durchgeführt werden sollten, wie erhebliche Änderungen des Risikoprofils des Instituts, der Kreditvergaberichtlinien oder der relevanten IT-Systeme. Die Institute sollten die Überprüfung des PD- oder LGD-Modells durchführen, wenn sie signifikante Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die dem für die Modellentwicklung verwendeten Datensatz zugrunde liegen, beobachten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/