+117. Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder …

117. Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder …

Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder Schattenbankunternehmen sollten die Institute Risikokonzentrationen berücksichtigen, und sie sollten nicht annehmen, dass Sicherheiten oder fortlaufende Nachschussvereinbarungen bestehen, die für den Fall von schwerwiegenden Marktschocks möglicherweise nicht verfügbar sind. Die Institute sollten sich bemühen, diese korrelierten Tail-Risiken angemessen zu erfassen.

4.7.2 Verbriefung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/