+165. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden …
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165. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden …
Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden und Gruppen verbundener Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden30 und den EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition sicherstellen. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten auch eine konsistente Beurteilung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse zwischen rechtlichen Einheiten innerhalb einer Gruppe verbundener Kunden sicherstellen. Mit Blick auf mögliche Ansteckungseffekte sollten die Kreditinstitute möglichst eine Gruppenperspektive anwenden, wenn sie die Risikoposition eines Kreditnehmers als „notleidend“ einstufen, es sei denn, sie ist von isolierten Rechtsstreitigkeiten betroffen, die nicht mit der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei zusammenhängen.
30 Leitlinien zu verbundenen Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2017/15).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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