+229. Die Kreditinstitute sollten dringend in Betracht ziehen Rettungserwerbe als zur Veräußerung …

229. Die Kreditinstitute sollten dringend in Betracht ziehen Rettungserwerbe als zur Veräußerung …

Die Kreditinstitute sollten dringend in Betracht ziehen Rettungserwerbe als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte nach IFRS 5 einzustufen. Dieser Bilanzansatz impliziert, dass der Vermögenswert in seinem gegenwärtigen Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar sein muss (IFRS 5.7), dass das Management einen spezifischen Plan für die Veräußerung des Vermögenswerts (normalerweise innerhalb eines Jahres) genehmigen sollte und dass der Vermögenswert tatsächlich zum Erwerb angeboten wird (IFRS 5.8); er begünstigt somit dessen Verwertung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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