| Tilgungsaussetzung | Über einen festgelegten kurzen Zeitraum werden auf Kredite lediglich Zinszahlungen, jedoch keine Tilgungszahlungen geleistet. Der Kapitalbetrag bleibt somit unverändert. Am Ende der Tilgungsaussetzung wird der Tilgungsplan auf Basis der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit neu festgelegt. | Diese Maßnahme sollte nur als tragfähig angesehen werden, wenn das Kreditinstitut (anhand plausibler dokumentierter Finanzdaten) nachweisen kann, dass die finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorübergehend sind und der Kreditnehmer nach Ablauf der Tilgungsaussetzung in der Lage ist, den Kredit zumindest entsprechend seiner vorherigen Rückzahlungsfähigkeit zu bedienen. Diese Maßnahme sollte einen Zeitraum von 24 Monaten – bei Projektfinanzierungen und dem Bau von Gewerbeimmobilien 12 Monate – in der Regel nicht überschreiten. Nach Ablauf der für diese Stundungsmaßnahme festgelegten Frist sollte das Kreditinstitut die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers neu bewerten, um einen geänderten Tilgungsplan zu erstellen, der die während der Tilgungsaussetzung nicht erbrachten Tilgungsleistungen berücksichtigt. Diese Maßnahme wird in der Regel in Verbindung mit anderen langfristigeren Maßnahmen angeboten, um die vorübergehend niedrigeren Rückzahlungen zu kompensieren (z. B. Laufzeitverlängerung). |