+42. Wenn Institute einen der in Absatz 31(a) beschriebenen Ansätze anwenden und die resultierenden …

42. Wenn Institute einen der in Absatz 31(a) beschriebenen Ansätze anwenden und die resultierenden …

Wenn Institute einen der in Absatz 31(a) beschriebenen Ansätze anwenden und die resultierenden Schätzwerte ein niedrigeres Risikogewicht ergeben als das Risikogewicht, das für eine ansonsten identische Risikoposition, für die das Institut über keine Absicherung ohne Sicherheitsleistung verfügt, anzuwenden wäre, darf das endgültige Risikogewicht nicht niedriger sein als das Risikogewicht einer vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem Garantiegeber gemäß Artikel 161 Absatz 3 und Artikel 164 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, d. h. die Risikogewichtsuntergrenze findet Anwendung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/