+150. Bei der Analyse der Finanzlage im Rahmen der vorstehend genannten Kreditwürdigkeitsprüfung …

150. Bei der Analyse der Finanzlage im Rahmen der vorstehend genannten Kreditwürdigkeitsprüfung …

Bei der Analyse der Finanzlage im Rahmen der vorstehend genannten Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:

  • a. sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage, einschließlich Bilanzen und Kapitalstruktur, Betriebskapital, Einkommen, Cashflow und Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung der Vertragspflichten (z. B. Schuldendienstfähigkeit) auch im Falle möglicher widriger Ereignisse (siehe Sensitivitätsanalyse) – unter anderem sollte auch der freie Cashflow für den Schuldendienst der betrachteten Kreditfazilität analysiert werden;
  • b. das Nettobetriebsergebnis und die Rentabilität, insbesondere in Bezug auf verzinsliches Fremdkapital;
  • c. den Fremdfinanzierungsanteil, die Dividendenausschüttung, die tatsächlichen und projizierten Kapitaleinsatz sowie die Geldumschlagsdauer des Kreditnehmers in Bezug auf die betrachtete Kreditfazilität;
  • d. das Profil von Risikopositionen bis zur Fälligkeit in Bezug auf potenzielle Marktveränderungen (z. B. auf Fremdwährungen lautende Risikopositionen und durch Rückzahlungsinstrumente besicherte Risikopositionen);
  • e. gegebenenfalls die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Grundlage eines Kredit-Scorings oder eines internen Ratings;
  • f. die Verwendung geeigneter finanzieller, anlageklassen- oder produkttypenspezifischer Parameter und Indikatoren entsprechend ihrem Risikoappetit, ihren Strategien und Limits (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3) sowie die Erwägung der Parameter in Anhang 3 in einem Maße, das für die betreffende Kreditvorlage anwendbar und angemessen ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/