+18. Bei der Festlegung der vorgegebenen Obergrenze für ein Wertpapierportfolio eines bestimmten …
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18. Bei der Festlegung der vorgegebenen Obergrenze für ein Wertpapierportfolio eines bestimmten …
Bei der Festlegung der vorgegebenen Obergrenze für ein Wertpapierportfolio eines bestimmten Sicherheitsemittenten sollten die Institute Folgendes berücksichtigen: - a) ihre aktuellen Risikopositionen gegenüber dem Sicherheitsemittenten und seiner Gruppe verbundener Kunden, sofern vorhanden;
- b) ihre Risikopositionen gegenüber dem Sicherheitsemittenten und seiner Gruppe verbundener Kunden, sofern vorhanden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;
- c) ihre geplanten Risikopositionen gegenüber dem Sicherheitsemittenten und seiner Gruppe verbundener Kunden, sofern vorhanden, für die nächsten 6 bis 12 Monate;
- d) ob das Institut die von einem Sicherheitsemittenten begebenen Wertpapiere über Triparty-Repos oder eine Kombination aus Triparty-Repos und direkt mit einer Gegenpartei eingegangenen Repo-Geschäften verwaltet hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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