+31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …

31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …

Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines seiner Mitglieder in Einklang mit den Anforderungen nach Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD) (Richtlinie 2015/849/EU) bestimmen, das zur Erfüllung dieser Richtlinie erforderliche Umsetzung der Gesetze, Rechts und Verwaltungsvorschriften zuständig ist, einschließlich der entsprechenden Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in dem Institut und auf Ebene des Leitungsorgans11 .


11 Das Leitungsorgan als Kollegialorgan trägt weiterhin die Verantwortung insgesamt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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