+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
---+28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
---+29. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
---+30. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
---+31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …
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2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
1. Übersicht
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Regulierung |
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28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
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Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines Instituts beteiligen und Entscheidungen auf einer fundierten und sachkundigen Grundlage treffen.
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29. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
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Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan festgelegten Strategien zuständig sein und die Umsetzung und Eignung dieser Strategien regelmäßig mit dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion erörtern. Die operative Umsetzung kann von der Geschäftsleitung des Instituts vorgenommen werden.
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30. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
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Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und Informationen bei seiner Ermessensausübung und Entscheidungsfindung kritisch hinterfragen und überprüfen. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte umfassend Bericht erstatten und regelmäßig, und bei Bedarf unverzüglich, das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion über die maßgeblichen Elemente für die Beurteilung einer Lage, die Risiken und Entwicklungen, die sich auf das Institut auswirken oder auswirken könnten, z. B. wesentliche Entscheidungen zur Geschäftstätigkeit oder eingegangene Risiken, die Bewertung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen des Instituts, die Liquidität und solide Eigenkapitalausstattung sowie die Bewertung seiner wesentlichen Risikopositionen informieren.
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31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …
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Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines seiner Mitglieder in Einklang mit den Anforderungen nach Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD) (Richtlinie 2015/849/EU) bestimmen, das zur Erfüllung dieser Richtlinie erforderliche Umsetzung der Gesetze, Rechts und Verwaltungsvorschriften zuständig ist, einschließlich der entsprechenden Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in dem Institut und auf Ebene des Leitungsorgans11 .
11 Das Leitungsorgan als Kollegialorgan trägt weiterhin die Verantwortung insgesamt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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