+92. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die …
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92. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die …
Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die Geschäftstätigkeit eines Instituts sowie auf dessen Risikosituation (etwa operationelle Risiken, einschließlich Rechts- und IT-Risiken, Reputationsrisiken und Konzentrationsrisiken) berücksichtigen. Die Auslagerungsrichtlinien sollten auch die Berichts- und Überwachungsregelungen enthalten, die von Anfang bis Ende einer Auslagerungsvereinbarung umzusetzen sind (einschließlich der Ausarbeitung eines Business Case für eine Auslagerung, dem Abschluss eines Auslagerungsvertrages, der Erfüllung des Vertrags bis zu dessen Ablauf, der Notfallpläne und Ausstiegsstrategien). Ein Institut bleibt voll und ganz für alle ausgelagerten Dienstleistungen und Tätigkeiten sowie für alle sich daraus ergebenden Geschäftsentscheidungen verantwortlich. Dementsprechend sollte im Rahmen der Auslagerungsrichtlinien deutlich gemacht werden, dass das Institut durch eine Auslagerung weder von seinen regulatorischen Verpflichtungen noch seinen Pflichten gegenüber seinen Kunden entbunden wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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