+107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
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107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von Interessenkonflikten sollten dokumentiert werden und unter anderem Folgendes umfassen: - a. eine geeignete Aufgabentrennung, z. B. die Übertragung kollidierender Tätigkeiten im Rahmen der Verarbeitung von Transaktionen oder die Erbringung von Dienstleistungen für unterschiedliche Personen oder die Übertragung von Aufsichts- und Berichtsaufgaben bei kollidierenden Tätigkeiten auf unterschiedliche Personen;
- b. die Einrichtung von Informationssperren, z. B. durch die physische Trennung bestimmter Geschäftsbereiche oder Einheiten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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