+107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …

107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …

Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von Interessenkonflikten sollten dokumentiert werden und unter anderem Folgendes umfassen:

  • a. eine geeignete Aufgabentrennung, z. B. die Übertragung kollidierender Tätigkeiten im Rahmen der Verarbeitung von Transaktionen oder die Erbringung von Dienstleistungen für unterschiedliche Personen oder die Übertragung von Aufsichts- und Berichtsaufgaben bei kollidierenden Tätigkeiten auf unterschiedliche Personen;
  • b. die Einrichtung von Informationssperren, z. B. durch die physische Trennung bestimmter Geschäftsbereiche oder Einheiten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/