+172. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
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172. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe angesiedelt sein, die dem Leiter der Kontrollfunktion angemessene Befugnisse und ausreichendes Gewicht verleiht, die für die Erfüllung seiner Zuständigkeiten notwendig sind. Ungeachtet der Gesamtverantwortung des Leitungsorgans sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen und Einheiten sein, die sie kontrollieren. Zu diesem Zweck sollten die Leiter der Risikomanagementfunktion, Compliance-Funktion und internen Revision dem Leitungsorgan Bericht erstatten und diesem direkt unterstellt sein, und ihre Leistung sollte vom Leitungsorgan überprüft werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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