+174. Die Institute sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer …
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174. Die Institute sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer …
Die Institute sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer internen Kontrollfunktion zu besetzen und ihm seine Zuständigkeiten zu entziehen. In jedem Fall sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen – und darf nach Artikel 76 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU der Leiter der Risikomanagementfunktion – nicht ohne die vorherige Zustimmung des Leitungsorgans seiner Funktion enthoben werden. In Instituten von erheblicher Bedeutung sollten die zuständigen Behörden unverzüglich über die Zustimmung und die wichtigsten Gründe für die Entlassung des Leiters einer internen Kontrollfunktion informiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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