+138. Wenn Mitglieder in den ordnungsgemäß begründeten Fällen gemäß Absatz 135 durch Anteilseigner …

138. Wenn Mitglieder in den ordnungsgemäß begründeten Fällen gemäß Absatz 135 durch Anteilseigner …

Wenn Mitglieder in den ordnungsgemäß begründeten Fällen gemäß Absatz 135 durch Anteilseigner bestellt werden, bevor eine Bewertung der Eignung erfolgt, sollte die Bestellung an die positive Bewertung ihrer Eignung gebunden sein. In diesen Fällen sollten Institute die Eignung der Mitglieder und die Zusammensetzung des Leitungsorgans sobald wie möglich und spätestens innerhalb eines Monats nach Bestellung der Mitglieder bewerten. Wenn die anschließende Bewertung durch das Institut dazu geführt hat, dass ein Mitglied für seine Position als ungeeignet betrachtet wird, sollten das Mitglied und die zuständige Behörde unverzüglich informiert werden. Institute sollten darüber hinaus Anteilseigner über die erfolgte Bewertung sowie die Notwendigkeit, andere Mitglieder zu bestellen, informieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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