+149. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die …

149. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die …

Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die Zusammensetzung des Leitungsorgans in seiner Leitungs- und Aufsichtsfunktion separat bewerten. Die Bewertung der kollektiven Eignung sollte einen Vergleich der tatsächlichen Zusammensetzung des Leitungsorgans und der tatsächlichen kollektiven Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung des Leitungsorgans mit der erforderlichen kollektiven Eignung gemäß Artikel 91 Absatz 7 der Richtlinie 2013/36/EU vorsehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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