+166. Wenn die Bewertung oder Neubewertung eines Instituts zu dem Schluss kommt, dass eine Person …

166. Wenn die Bewertung oder Neubewertung eines Instituts zu dem Schluss kommt, dass eine Person …

Wenn die Bewertung oder Neubewertung eines Instituts zu dem Schluss kommt, dass eine Person nicht dafür geeignet ist, zum Mitglied des Leitungsorgan bestellt zu werden, sollte diese Person nicht bestellt werden oder das Institut dieses Mitglied austauschen, falls das Mitglied bereits bestellt wurde. Mit Ausnahme von Kriterien, die für die Bewertung des Leumunds, der Aufrichtigkeit und der Integrität relevant sind, sollte ein Institut, falls dessen Bewertung oder Neubewertung leicht zu beseitigende Mängel bei den Kenntnissen, den Fähigkeiten oder der Erfahrung des Mitglieds ergibt, entsprechende Korrekturmaßnahmen ergreifen, um diese Mängel zügig zu beseitigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/