+171. Zuständige Behörden sollten im Falle von CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung die …

171. Zuständige Behörden sollten im Falle von CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung die …

Zuständige Behörden sollten im Falle von CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung die Aufsichtsverfahren angeben, die für die Eignungsbewertung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Instituten sowie der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO gelten, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören. Bei der Angabe der Aufsichtsverfahren sollten zuständige Behörden berücksichtigen, dass eine Eignungsbewertung, die durchgeführt wird, nachdem das Mitglied seine Tätigkeit aufgenommen hat, dazu führen könnte, dass ein nicht geeignetes Mitglied aus dem Leitungsorgan abberufen werden muss, oder zu einer Situation, in der das Leitungsorgan kollektiv nicht mehr geeignet ist. Zuständige Behörden sollten sicherstellen, dass eine Beschreibung dieser Bewertungsverfahren öffentlich verfügbar ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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