+15. Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 …
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15. Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 …
Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschritten hat, sollte eine zuständige Behörde zumindest die folgenden Aspekte bewerten: - a. Häufigkeit und Anzahl der Überschreitungen.
- b. Vorhersehbarkeit der Überschreitung.
- c. Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Instituts liegen und die dazu geführt haben, dass die Überschreitung nicht verhindert werden konnte.
Häufigkeit und Anzahl der Überschreitungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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