+15. Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 …

15. Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 …

Um die Situation zu beurteilen, in der ein Institut die Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschritten hat, sollte eine zuständige Behörde zumindest die folgenden Aspekte bewerten:

  • a. Häufigkeit und Anzahl der Überschreitungen.
  • b. Vorhersehbarkeit der Überschreitung.
  • c. Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Instituts liegen und die dazu geführt haben, dass die Überschreitung nicht verhindert werden konnte.

Häufigkeit und Anzahl der Überschreitungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/