+30. In jedem Fall sollte der Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze nicht länger als 1 …
|
30. In jedem Fall sollte der Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze nicht länger als 1 …
In jedem Fall sollte der Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze nicht länger als 1 Jahr betragen. In Ausnahmefällen, in denen die besonderen Umstände der Überschreitung und die Maßnahmen des in Abschnitt 4.4 genannten Compliance-Plans etwas Anderes rechtfertigen, kann die zuständige Behörde einen Zeitraum von mehr als einem Jahr bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenzen gewähren. Solche Fälle sollten jedoch nicht die Regel sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|