+Leitlinie 6: Hinweise zur Meldung an die EBA
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Leitlinie 6: Hinweise zur Meldung an die EBA
6.1 Sofern möglich, sollte der Meldebogen die Ergebnisse mindestens eines vom Einlagensicherungssystem vollständig durchgeführten Stresstest-Zyklus umfassen. 6.2 Die Einlagensicherungssysteme sollten die in Anhang 1 aufgeführten Informationen der EBA bis zu dem Termin melden, der gegebenenfalls von der EBA bei der Planung und Durchführung von vergleichenden Analysen bekannt gegeben wird. Mit Blick auf die zweite vergleichende Analyse, die von der EBA bis zum 16. Juni 2025 zu veröffentlichen ist, sollten die Einlagensicherungssysteme ihre Ergebnisse der EBA bis zum 16. Juni 2024 melden. Hinsichtlich des letztgenannten Stresstest- und Berichtszyklus wird die EBA das Datum der nächsten Meldefristen bei den späteren vergleichenden Analysen der EBA oder auf andere Weise bekannt geben. 6.3 Die Einlagensicherungssysteme sollten den in Anhang 1 enthaltenen Meldebogen und die von der EBA für die Meldung bereitgestellten Übertragungswege nutzen. 6.4 Die Einlagensicherungssysteme sollten beim Ausfüllen des Meldebogens diesen Anweisungen folgen: - • Die Einlagensicherungssysteme sollten ein qualitatives Ergebnis (1-4) für jeden Indikator (qualitativ) mit einer Erläuterung zur Begründung dieses Ergebnisses übermitteln. Sofern zutreffend, sollten die Einlagensicherungssysteme auch quantitative Informationen zur Begründung des Ergebnisses sowie vergleichbare Daten für künftige vergleichende Analysen übermitteln (quantitativ).
- • Sofern zusätzlich zu einem qualitativen Ergebnis quantitative Informationen erforderlich sind, sollten die Einlagensicherungssysteme den Anweisungen in den Leitlinien und im Meldebogen folgen, beispielsweise bezüglich der Maßeinheiten.
- • Wenn ein Einlagensicherungssystem einen bestimmten Bereich nicht bewertet, sollte es dies melden, indem es im entsprechenden Feld im Meldebogen „Bereich nicht getestet“ angibt. Zusätzlich sollten die Einlagensicherungssysteme eine Erklärung aufnehmen, in der die Gründe dargelegt werden, aus denen ein bestimmter Bereich nicht bewertet wurde.
- • Wenn ein Einlagensicherungssystem mehrere Tests der SCV-Dateien eines Kreditinstituts durchgeführt hat, zählen diese, was die Meldung der Zahl der getesteten einzelnen Institute bei Tests von SCV-Dateien anbelangt, als ein einziges Institut.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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