+46. Die Schwellenwerte der Indikatoren für die Anforderungen gemäß den Artikeln 45c und 45d der …

46. Die Schwellenwerte der Indikatoren für die Anforderungen gemäß den Artikeln 45c und 45d der …

Die Schwellenwerte der Indikatoren für die Anforderungen gemäß den Artikeln 45c und 45d der Richtlinie 2014/59/EU (Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten – MREL, minimum requirement for own funds and eligible liabilities ) und den Artikeln 92a und 92b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit – TLAC, Total Loss-Absorbing Capacity ), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags (TREA, Total Risk Exposure Amount ) und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM, Total Exposure Measure ) sollten mit der Kalibrierung der Indikatoren des regulatorischen Kapitalsanierungsplans abgestimmt und höher als der Schwellenwert angesetzt werden, ab dem die Abwicklungsbehörde gemäß Artikel 16a der Richtlinie 2014/59/EU [so wie dieser durch die Richtlinie (EU) 2019/879 eingeführt wurde] und Artikel 128 der Richtlinie 2013/36/EU [in der durch die Richtlinie (EU) 2019/878 geänderten Fassung] zum Eingreifen befugt ist. Das Institut sollte den Schwellenwert im Allgemeinen so kalibrieren, dass er höher ist als die kombinierte Kapitalpufferanforderung, bei Berücksichtigung zusätzlich zur (i) TLAC-Mindestanforderung und (ii) der endgültigen MREL oder (falls abweichend) der verbindlichen MREL-Zwischenziele, ausgedrückt als Prozentsatz des TREA. Das Institut sollte auch alle zusätzlichen für die Bestimmung dieser Anforderungen relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen, ggf. auch Nachrangigkeitsanforderungen. Entscheidet sich ein Institut dafür, seine Indikatoren für MREL und TLAC innerhalb der Puffer zu kalibrieren, muss es in seinem Sanierungsplan klar aufzeigen, dass sich seine Sanierungsoptionen auch in einer Situation, in der die Puffer ganz oder zum Teil aufgebraucht sind, umsetzen lassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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