+35. Die zuständigen Behörden sollten im Falle eines Zusammenschlusses von zwei oder mehreren …

35. Die zuständigen Behörden sollten im Falle eines Zusammenschlusses von zwei oder mehreren …

Die zuständigen Behörden sollten im Falle eines Zusammenschlusses von zwei oder mehreren Kreditinstituten, die die Gründung eines neuen Unternehmens zur Aufnahme der zusammengeschlossenen Banktätigkeiten nach sich zieht, sicherstellen, dass ein solches neu gegründetes Unternehmen der vorherigen Erteilung einer Zulassung durch die zuständige Behörde unterliegt. Ebenso sollten die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, in denen die Zulassung für jede einzelne Tätigkeit erteilt wird, sicherstellen, dass die Ausweitung der Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

Geschäftstätigkeit infolge eines Zusammenschlusses durch Aufnahme eines anderen Kreditinstituts oder eines Erwerbs von Tätigkeiten eines anderen Kreditinstituts, einer vorherigen Erweiterung der Zulassung unterliegt, sofern solche Neugeschäftstätigkeiten nicht bereits durch die dem Kreditinstitut erteilte Zulassung abgedeckt sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/