+56. Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist …
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56. Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist …
Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist, dass die Ausübung der Geschäftstätigkeit als Kreditinstitut die tatsächliche Geschäftsabsicht des antragstellenden Kreditinstituts ist, sollten die zuständigen Behörden die Intensität der Prüfung des Antrags erhöhen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie eine eingeschränkte oder formelle Einhaltung der einzelnen Bestandteile der Definition eines Kreditinstituts feststellen. Unter solchen Umständen sollten die zuständigen Behörden die möglichen zusätzlichen Geschäftsmotive des antragstellenden Kreditinstituts prüfen, die die Antragstellung unterstützen, wie etwa die Vorteile, die sich aus dem Status des Kreditinstituts in Bezug auf Ruf, Zugang zu Zahlungs- und Abwicklungssystemen und einer kostengünstigeren Finanzierung Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten ergeben. Die zuständigen Behörden sollten unter anderem besonderes Gewicht auf das Risikoniveau der beabsichtigten Tätigkeiten und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells legen, unter anderem auch im Hinblick auf die möglichen negativen Auswirkungen auf die Einlagensicherungssysteme und die Höhe und Qualität der bei den Zentralbanken hinterlegten Sicherheiten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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