+109. Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter …

109. Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter …

Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter Berücksichtigung des relativen Risikos und der Komplexität des geplanten Geschäftsmodells der in Absatz 70 beschriebenen Verhältnismäßigkeit unterliegen. Weicht das aufsichtliche Gesamtbild von dem des Antragstellers ab, können die zuständigen Behörden erwägen, dem antragstellenden Kreditinstitut spezifische Feststellungen mitzuteilen, um die Informationslücke zu schließen und das Verständnis der Annahmen des antragstellenden Kreditinstituts zu vertiefen. Der aufsichtliche Dialog kann für die Einreichung eines überarbeiteten Geschäftsplans und einer überarbeiteten Finanzprognose durch das antragstellende Kreditinstitut förderlich sein, die alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen widerspiegeln, um seine Rentabilität und Tragfähigkeit und letztendlich die Einhaltung der Aufsichtsanforderungen für den Planungshorizont zu gewährleisten. In einer solchen Situation können die zuständigen Behörden auch mitigierende Maßnahmen in Form von aufschiebenden Bedingungen, Auflagen oder Beschränkungen gemäß Abschnitt 4.2, Absätze 25 bis 32 in Betracht ziehen. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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