+51. Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig …
|
51. Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig …
Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig13 anzusehen sein. Ist im nationalen Recht eine Arbeitnehmervertretung im Leitungsorgan vorgesehen, so muss der Vergütungsausschuss einen oder mehrere Vertreter der Arbeitnehmer umfassen. Wenn die Zahl der unabhängigen Mitglieder nicht ausreichend ist, sollten die Wertpapierfirmen bei der Durchführung anderer Maßnahmen zur Begrenzung von Interessenkonflikten bei Entscheidungen über Vergütungsfragen mit besonderer Vorsicht vorgehen.
13 Unabhängigkeit gemäß den EBA-Leitlinien zur internen Governance, Punkt 5.6, und siehe auch die gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|