+2.3.1 Zusammensetzung des Vergütungsausschusses
---+50. In Einklang mit Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 setzt sich der …
---+51. Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig …
---+52. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten kollektiv über angemessene Kenntnisse …
|
2.3.1 Zusammensetzung des Vergütungsausschusses
2.3.1 Zusammensetzung des Vergütungsausschusses
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
50. In Einklang mit Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 setzt sich der …
|
In Einklang mit Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 setzt sich der Vergütungsausschuss aus Mitgliedern des Leitungsorgans zusammen, die keine Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen, sowie gegebenenfalls Arbeitnehmervertreter. Nur diese Mitarbeiter gelten als Mitglieder des Vergütungsausschusses, selbst wenn andere Mitarbeiter an seinen Sitzungen teilnehmen. Der Vergütungsausschuss muss nach Geschlechtern ausgewogen zusammengesetzt sein.
|
|
51. Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig …
|
Der Vorsitz und die Mehrheit der Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten als unabhängig13 anzusehen sein. Ist im nationalen Recht eine Arbeitnehmervertretung im Leitungsorgan vorgesehen, so muss der Vergütungsausschuss einen oder mehrere Vertreter der Arbeitnehmer umfassen. Wenn die Zahl der unabhängigen Mitglieder nicht ausreichend ist, sollten die Wertpapierfirmen bei der Durchführung anderer Maßnahmen zur Begrenzung von Interessenkonflikten bei Entscheidungen über Vergütungsfragen mit besonderer Vorsicht vorgehen.
13 Unabhängigkeit gemäß den EBA-Leitlinien zur internen Governance, Punkt 5.6, und siehe auch die gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.
|
|
52. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten kollektiv über angemessene Kenntnisse …
|
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten kollektiv über angemessene Kenntnisse, Fachwissen und Berufserfahrung betreffend Vergütungspolitik und -praxis, Risikomanagement und Kontrolltätigkeiten verfügen, und zwar im Hinblick auf die Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf die Risiko- und Kapitalprofile der Wertpapierfirmen. EBA Public
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|