+115. Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein …

115. Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein …

Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein Verfahren zur Identifizierung auf Einzelbasis durchführen, es sei denn, sie sind aufgrund branchenspezifischer Vergütungsanforderungen dazu verpflichtet. Für die Tochterunternehmen, die nicht der Richtlinie oder anderen spezifischen Vergütungsanforderungen unterliegen, sollte vom EU-Mutterunternehmen eine Bewertung auf konsolidierter Basis auf der Grundlage der vom Tochterunternehmen bereitgestellten Informationen durchgeführt werden. Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/2034 fallen, sollten ihre eigene Selbsteinschätzung für die Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter auf Einzelbasis durchführen. Wertpapierfirmen, die in das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter auf konsolidierter Basis aufgenommen werden, können die praktische Durchführung des Verfahrens zur Identifizierung der Mitarbeiter auf Einzelbasis an das EU-Mutterunternehmen übertragen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/