+121. Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran …
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121. Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran …
Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran hindern, langfristig eine solide Eigenmittelausstattung zu wahren oder wiederherzustellen, und sollte den Interessen von Anteilseignern und Eigentümern, Anlegern und anderen beteiligten Kreisen Rechnung tragen. Eine variable Vergütung sollte nicht gewährt oder ausbezahlt werden, wenn dies eine nicht mehr solide Eigenmittelausstattung der Wertpapierfirma zur Folge hätte. Die Wertpapierfirma sollte diese Anforderungen, die Ergebnisse der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP), ihre mehrjährige Kapitalplanung und Empfehlungen zu Ausschüttungen durch die zuständigen Behörden und Europäischen Aufsichtsbehörden berücksichtigen, wenn sie Folgendes bestimmt: - a. den Gesamtpool der variablen Vergütung, der für das Jahr zuerkannt werden kann; und
- b. den Betrag der variablen Vergütung, der in dem betreffenden Jahr ausbezahlt oder erdient wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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