+163. Bei der Bestimmung des Betrags der zu leistenden Abfindung sollte die Wertpapierfirma die im …

163. Bei der Bestimmung des Betrags der zu leistenden Abfindung sollte die Wertpapierfirma die im …

Bei der Bestimmung des Betrags der zu leistenden Abfindung sollte die Wertpapierfirma die im Zeitverlauf erzielte Leistung berücksichtigen und gegebenenfalls die Schwere eines Scheiterns bewerten. Bei festgestelltem Scheitern sollte wie folgt zwischen einem Scheitern der Wertpapierfirma und einem Scheitern der identifizierten Mitarbeiter unterschieden werden:

  • a. Ein Scheitern der Wertpapierfirma sollte im Rahmen der Festlegung des Gesamtbetrags der Abfindungen für Mitarbeiter unter Beachtung der Eigenmittelausstattung der Wertpapierfirma berücksichtigt werden; diese Abfindung sollte nicht höher sein als die durch die vorzeitige Beendigung von Verträgen erzielte Kostensenkung.
  • b. Ein Scheitern von identifizierten Mitarbeitern sollte zu einer Verringerung des Abfindungsbetrags führen, der gewährt worden wäre, wenn nur die Leistung im Zeitverlauf bei der Bestimmung der Abfindung berücksichtigt worden wäre; dies umfasst auch die Möglichkeit einer Verringerung des Betrags auf null.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/