+17. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den …

17. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den …

Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den in Artikel 26 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 verankerten und in Titel I dieser Leitlinien weiter ausgeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die von den Wertpapierfirmen festgelegten Regelungen für die interne Governance, auch im Rahmen von Wertpapierfirmengruppen, mit dem individuellen Risikoprofil der Firma und der Gruppe in Einklang stehen, ihrer Größe und internen Organisation entsprechen, für ihr jeweiliges Geschäftsmodell zweckdienlich sind, für die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäfte geeignet und für das wirksame Erreichen der Ziele der jeweiligen aufsichtlichen Anforderungen und Vorschriften ausreichend sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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