+13. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …

13. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen so umfassend wie möglich zusammenarbeiten und unverzüglich Informationen austauschen, sofern die genannte Zusammenarbeit und der genannte Informationsaustausch keine laufenden Ermittlungen, Untersuchungen oder Verfahren im Sinne von Artikel 117 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU beeinträchtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/