+17. Wenn die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde und die GW-/TF-Aufsichtsbehörde oder …
|
17. Wenn die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde und die GW-/TF-Aufsichtsbehörde oder …
Wenn die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde und die GW-/TF-Aufsichtsbehörde oder die GW-/TF-Aufsichtsbehörde und die zentrale Meldestelle die gleiche Behörde sind, können andere als die in diesem Abschnitt genannten Verfahren eingerichtet werden, die mindestens den gleichen Grad der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs wie die in diesem Abschnitt genannten gewährleisten. Relevanzkriterien für die auszutauschenden Informationen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|