+42. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle …

42. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle Informationen bereitstellen, die mit dem Antrag übermittelt werden oder mit diesem in Zusammenhang stehen und die für die GW-/TF-Aufsichtsbehörde zur Stellungnahme in Bezug auf den Zulassungsantrag relevant sind. Der Informationsaustausch sollte auch stattfinden, wenn während der Prüfung des Antrags andere für die GW-/TF-Aufsichtsbehörde relevante Daten oder Informationen ersichtlich werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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