+42. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle …
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42. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte der GW-/TF-Aufsichtsbehörde alle Informationen bereitstellen, die mit dem Antrag übermittelt werden oder mit diesem in Zusammenhang stehen und die für die GW-/TF-Aufsichtsbehörde zur Stellungnahme in Bezug auf den Zulassungsantrag relevant sind. Der Informationsaustausch sollte auch stattfinden, wenn während der Prüfung des Antrags andere für die GW-/TF-Aufsichtsbehörde relevante Daten oder Informationen ersichtlich werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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