+46. Die Aufsichtsbehörden für GW/TF haben auf Ersuchen der prudentiellen Aufsicht dieser alle ihnen …

46. Die Aufsichtsbehörden für GW/TF haben auf Ersuchen der prudentiellen Aufsicht dieser alle ihnen …

Die Aufsichtsbehörden für GW/TF haben auf Ersuchen der prudentiellen Aufsicht dieser alle ihnen verfügbaren, relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und ihre Beurteilung des Antrags aus der GW-/TF-Perspektive abzugeben. Gegebenenfalls sollte die GW-/TF-Aufsichtsbehörde auch Informationen von anderen GW-/TF-Aufsichtsbehörden und von der zentralen Meldestelle als Teil ihrer Beurteilung des Antrags einholen, außer diese Informationen stehen der prudentiellen Aufsicht bereits zur Verfügung bzw. die prudentiellen Aufsicht hat die zentrale Meldestelle um diese ersucht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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