+74. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde , die für die Überwachung von …

74. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde , die für die Überwachung von …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde , die für die Überwachung von Auslagerungsvereinbarungen der Institute im Sinne der EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen12 zuständig ist, sollte mit der jeweiligen GW-/TF-Aufsichtsbehörde Informationen in Bezug auf relevante Auslagerungsvereinbarungen austauschen. Dieser Austausch sollte insbesondere in jenen Fällen stattfinden, in denen die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde den begründeten Verdacht hegt, dass die Auslagerungsvereinbarungen die Exposition gegenüber GW-/TF-Risiken des Instituts oder die weitere Einhaltung seiner Pflichten aus der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2015/849 beeinträchtigen könnte, einschließlich der folgenden Fälle:

  • a. wenn es mögliche Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Überwachung und Governance in Bezug auf die ausgelagerte Funktion und die Auswirkungen auf die GW-/TF-Risiken für das Institut, den Zugang zu Kundendaten, die Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen oder die Aufteilung der Aufgaben zwischen Institut und Dienstleister gibt, insbesondere wenn der Dienstleister kein Verpflichteter im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/849 ist;
  • b. wenn das Institut kritische oder wichtige Funktionen im Sinne von Abschnitt 4 der EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen auslagert, die die internen Systeme und den Kontrollrahmen des Instituts in Bezug auf GW-/TF-Risiken beeinträchtigen können, oder wenn das Institut im Fall eines Ausfalls der Leistungserbringung durch den Dienstleister (bzw. dessen Dienstleister im Fall einer Unterbeauftragung) eventuell nicht in der Lage sein könnte, seine Pflichten in Bezug auf GW/TF zu erfüllen.

GW-/TF-Aufsichtsbehörden


12 EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen (EBA/GL/2019/02).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/