+27. Wenn die Funktionen des Geldwäschebeauftragten einem Mitarbeiter oder Beschäftigten übertragen …
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27. Wenn die Funktionen des Geldwäschebeauftragten einem Mitarbeiter oder Beschäftigten übertragen …
Wenn die Funktionen des Geldwäschebeauftragten einem Mitarbeiter oder Beschäftigten übertragen werden, der bereits andere Aufgaben oder Funktionen innerhalb des Kredit- oder Finanzinstituts hat, sollte das Leitungsorgan mögliche Interessenkonflikte ermitteln und berücksichtigen sowie die Schritte einleiten, die zu ihrer Vermeidung, oder wenn dies nicht möglich ist, zu ihrer Bewältigung erforderlich sind. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die betreffende Person ausreichend Zeit für die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten aufwenden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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