+47. Der Geldwäschebeauftragte sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …

47. Der Geldwäschebeauftragte sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …

Der Geldwäschebeauftragte sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen werden sollten, um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regelungen, Verordnungen und Standards sicherzustellen, und eine Bewertung der möglichen Auswirkungen von Änderungen im rechtlichen oder regulatorischen Umfeld auf die Geschäftstätigkeit des Kredit- oder Finanzinstituts und den Compliance-Rahmen vorlegen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/