+35. Die Zahl der Mitarbeiter sollte zum Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden (d. h. …
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35. Die Zahl der Mitarbeiter sollte zum Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden (d. h. …
Die Zahl der Mitarbeiter sollte zum Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden (d. h. Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, sollten nicht mitgezählt werden, während Mitarbeiter, die im Geschäftsjahr eingestellt wurden, unter Berücksichtigung ihrer vertraglichen Arbeitszeitregelungen erfasst werden sollten). - a. Wenn die Zahl der Mitarbeiter pro Kopf zu übermitteln ist, sollte die Zahl der natürlichen Personen unabhängig von der Zahl der vertraglichen Arbeitsstunden oder von unterjährigen Änderungen der Zahl der Mitarbeiter sowie unter Berücksichtigung des Gesamtbetrags der in dem Jahr gewährten Vergütung eingegeben werden.
- b. Wenn die Zahlen in Form von Vollzeitäquivalenten anzugeben sind, sollten sie auf dem prozentualen Anteil der Zeit beruhen, den ein einzelner Mitarbeiter im Vergleich zu einem Vollzeitvertrag beschäftigt ist (beispielsweise würde für einen Mitarbeiter, der mit einer Arbeitszeit von 50 % eines Vollzeitarbeitsvertrags beschäftigt ist, 0,5 gemeldet).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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