+ANHANG I – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU
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ANHANG I – Informationen zur Vergütung von Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU

Name des Instituts/der Wertpapierfirma/der Gruppe, für die Titel VII der Richtlinie 2013/36/EU

Name

gilt:

EU-Mitgliedstaat/EWR-Land, auf den oder das sich die Daten beziehen: Ländercode

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N): Jahr

Vergütungsstufe (1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw.): Höhe der Vergütungsstufe

Zeile Bezugnah Funktion /

me auf Geschäftsbereich die technisch en Durchfüh rungsstan dards Informationen überAufsichtsfu Leitungsfunktio Investmentba Privatkunde Vermögensve Unternehmens Unabhängige Alle nktion des n des nking ngeschäft rwaltung funktionen Kontrollfunkti anderen Leitungsorg Leitungsorgans onen Personen ans mit hohem EinkommenAlle Personen mit hohem Einkommen in Wertpapierfirm en, die Artikel 25 und Artikel 34 der Richtlinie (EU)

Personen mit 2019/2034 hohem Einkommen unterliegen

1 Zahl der Personen in der Geschäftsleitung

2 Zahl der Personen in Kontrollfunktionen

3 Zahl der sonstigen Mitarbeiter 4 Gesamtzahl der Personen mit hohem Einkommen

4a Davon: Zahl der männlichen Personen mit hohem Einkommen

4b Davon: Zahl der weiblichen Personen mit hohem Einkommen

4c Davon: Zahl der Personen mit hohem Einkommen mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich

5 Davon: „identifizierte Mitarbeiter“

(in Zeile 4 enthalten)

5a Davon: Zahl der Personen mit hohem Einkommen (in Zeile 4 enthalten) in Tochterunterneh men, die besonderen Vergütungsanford erungen gemäß anderen Unionsrechtsakten im Einklang mit Artikel 109 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen

6 REM1 Gesamtbetrag der Zeile 2 festen Vergütung für alle Personen mit hohem Einkommen (in EUR)

7 REM 1 Davon: monetär

Zeile 3

8 REM 1 Davon: Anteile Zeile oder gleichwertige Beteiligungen EU-4 a

9 REM 1 Davon: an Anteile Zeile 5 geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksam e Instrumente

10 REM 1 Davon: andere Zeile Instrumente

EU-5x 11 REM 1 Davon: andere Zeile 7 Formen

12 REM 1 Gesamtwert der Zeile 10 variablen Vergütung für alle Personen mit hohem Einkommen (in EUR)

13 REM 1 Davon: monetär Zeile 11

14 REM 1 Davon: Zeile 12 zurückbehalten

15 REM 1 Davon: Anteile Zeile 13 oder gleichwertige a Beteiligungen

16 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten a

17 REM 1 Davon: an Anteile Zeile 13 geknüpfte b Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksam e Instrumente

18 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten b

19 REM 1 Davon: andere Zeile 14 Instrumente x 20 REM 1 Davon: Zeile 14 zurückbehalten y

21 REM 1 Davon: andere Zeile 15 Formen

22 REM 1 Davon: Zeile 16 zurückbehalten

Bezugnah me auf die technisch Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in dem Gesamtbetrag der variablen en Vergütung bzw. den Gesamtbetrag der festen Vergütung enthalten sein) Durchfüh rungsstan

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
dards

23 REM 2 Garantierte variable Zeile 1 Vergütung – Zahl der Personen mit hohem Einkommen

24 REM 2 Garantierte variable Zeile 2 Vergütung – Gesamtbetrag

24a REM 2 Davon: garantierte Zeile 3 variable Vergütung gewährt an identifizierte Mitarbeiter für das Geschäftsjahr, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird

25 REM 2 Während des Zeile 6 Geschäftsjahres gewährte Abfindungen – Zahl der Personen mit hohem Einkommen

26 REM 2 Während des Zeile 7 Geschäftsjahres gewährte Abfindungen – Gesamtbetrag

26a REM 2 Davon Abfindungen Zeile 10 gewährt an identifizierte Mitarbeiter für das Geschäftsjahr , die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden

27 Zahl der Empfänger von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungslei stungen im Jahr N

28 Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersversorgungslei stungen im Jahr N2

29 Gesamtbetrag der für Mehrjahreszeiträum e gewährten variablen Vergütung im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr verlängert werden

30 Für Institute, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt

Zahl der Personen mit hohem Einkommen, für die Ausnahmeregelunge n gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU gelten

31 Für Institute, für die eine Ausnahmeregelung auf institutioneller Ebene gilt

Variable Vergütung der Personen mit hohem Einkommen, die identifizierte Mitarbeiter sind und für die Ausnahmeregelunge n gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU gelten

32 Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind

33 Gesamtbetrag der festen Vergütung von Personen mit hohem Einkommen, die keine identifizierten Mitarbeiter sind


2 Gemäß der Definition in Artikel 3 Absatz 53 der Richtlinie 2013/36/EU.

to ITS respectively)

23 REM 2 Guaranteed variable Row 1 remuneration awards – number of high earners

24 REM 2 Guaranteed variable

Row 2 remuneration awards – Total amount

24a REM 2 Of which: Row 3 guaranteed variable remuneration awards, awarded to identified staff for the financial year, that are not taken into account in the bonus cap

25 REM 2 Severance payments Row 6 awarded during the financial year – Number of high earners

26 REM 2 Severance payments Row 7 awarded during the financial year – Total amount

26a REM 2 Of which severance Row 10 payments awarded for the financial year to identified staff, that are not taken into account in the bonus cap

27 Number of beneficiaries of contributions to discretionary pension benefits in year N 28 Total amount of contributions to discretionary pension benefits in year N2

29 Total amount of variable remuneration awarded for multi-year periods under programmes which are not revolved annually

30 For institutions that benefit from a derogation at an institutional level

Number of high earners benefitting from the derogations under Article 94 (3) (a) of Directive 2013/36/EU

31 For institutions that benefit from a derogation at an institutional level

Variable remuneration of individual high earners that are identified staff in institutions benefitting from the derogations under Article 94 (3) (a) of Directive 2013/36/EU

32 Total amount of variable remuneration of high earners that are not identified staff

33 Total amount of fixed remuneration of high earners that are not identified staff


2 As defined under Article 3(53) of Directive 2013/36/EU.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/