+33. Bei der Bewertung der individuellen Risikokategorien und SREP-Elemente sollten die zuständigen …
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33. Bei der Bewertung der individuellen Risikokategorien und SREP-Elemente sollten die zuständigen …
Bei der Bewertung der individuellen Risikokategorien und SREP-Elemente sollten die zuständigen Behörden eine Reihe an Scores verwenden – 1 (geringes Risiko), 2 (mittleres bis geringes Risiko), 3 (mittleres bis hohes Risiko) und 4 (hohes Risiko) –, welche die Beurteilung der Aufsichtsbehörde auf Grundlage der relevanten Scoretabellen darstellen, die sich in den für die einzelnen Elemente spezifischen Titeln befinden. Die zuständigen Behörden sollten die in diesen Tabellen angegebenen begleitenden „Erwägungen“ zur Stützung ihrer aufsichtlichen Entscheidung heranziehen (wobei eine Wertpapierfirma nicht alle mit dem Score „1“ verbundenen „Erwägungen“ erfüllen muss, um den Score „1“ zu erhalten). Außerdem können die zuständigen Behörden diese Erwägungen weiterentwickeln oder zusätzliche Erwägungen hinzufügen. Für die schlechteste Bewertung sollte der Score „4“ vergeben werden, d. h., selbst wenn die Lage der Wertpapierfirma schlechter ist als durch die „Erwägungen“ für den Score „4“ angegeben, sollte dennoch der Score „4“ vergeben werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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