+45. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten …
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45. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten …
Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten organisatorischen Regelungen für die Durchführung des SREP mindestens Folgendes umfassen: - a. eine Beschreibung der Rollen und Verantwortlichkeiten des Aufsichtspersonals für die Durchführung des SREP sowie entsprechende Berichtswege unter normalen Umständen und in Krisensituationen;
- b. Regelungen für die Einbeziehung anderer einschlägiger Aufsichtsbehörden, um deren Ansichten und relevante Beiträge zu spezifischen Fragen einzuholen, die sich auf die SREP-Ergebnisse oder SREP-Scores auswirken könnten, um Doppelarbeit zu
14 vermeiden und die Kohärenz der Bewertung und der damit verbundenen Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen; - c. Verfahren für die Dokumentation und Aufzeichnung der Ergebnisse und aufsichtlichen Entscheidungen;
- d. Regelungen für die Genehmigung der Ergebnisse und Scores sowie Eskalationsverfahren im Falle abweichender Auffassungen innerhalb der zuständigen Behörde unter normalen Umständen und in Krisensituationen;
- e. Regelungen für die Organisation des Dialogs mit der Wertpapierfirma entsprechend dem Grundsatz des Mindestmaßes an Überwachung (siehe Abschnitt 2.4) zur Bewertung einzelner SREP-Elemente und
- f. Regelungen für Konsultationen mit einer Wertpapierfirma und die Mitteilung der SREP-Ergebnisse an die Wertpapierfirma.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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