+45. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten …

45. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten …

Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten organisatorischen Regelungen für die Durchführung des SREP mindestens Folgendes umfassen:

  • a. eine Beschreibung der Rollen und Verantwortlichkeiten des Aufsichtspersonals für die Durchführung des SREP sowie entsprechende Berichtswege unter normalen Umständen und in Krisensituationen;
  • b. Regelungen für die Einbeziehung anderer einschlägiger Aufsichtsbehörden, um deren Ansichten und relevante Beiträge zu spezifischen Fragen einzuholen, die sich auf die SREP-Ergebnisse oder SREP-Scores auswirken könnten, um Doppelarbeit zu

14 vermeiden und die Kohärenz der Bewertung und der damit verbundenen Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen;

  • c. Verfahren für die Dokumentation und Aufzeichnung der Ergebnisse und aufsichtlichen Entscheidungen;
  • d. Regelungen für die Genehmigung der Ergebnisse und Scores sowie Eskalationsverfahren im Falle abweichender Auffassungen innerhalb der zuständigen Behörde unter normalen Umständen und in Krisensituationen;
  • e. Regelungen für die Organisation des Dialogs mit der Wertpapierfirma entsprechend dem Grundsatz des Mindestmaßes an Überwachung (siehe Abschnitt 2.4) zur Bewertung einzelner SREP-Elemente und
  • f. Regelungen für Konsultationen mit einer Wertpapierfirma und die Mitteilung der SREP-Ergebnisse an die Wertpapierfirma.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/