+51. Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue …

51. Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue …

Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue Bewertung vornehmen, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eingetreten ist:

  • a. Bei der Überwachung von Schlüsselindikatoren ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem Stichtag der letzten Bewertung aller SREP-Elemente festzustellen.
  • b. Der Öffentlichkeit liegen negative Auskünfte über die Wertpapierfirma vor, die auf ein potenzielles erhebliches Risiko hinweisen (im Zusammenhang mit Reputationsrisiko, Verhaltensrisiko, IT-Sicherheit).
  • c. Die zuständigen Behörden haben andere Gründe zu der Annahme, dass sich das Geschäftsmodell oder das Risikoprofil der Wertpapierfirma seit dem Stichtag der letzten Bewertung aller SREP-Elemente wesentlich verändert hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/