+51. Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue …
|
51. Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue …
Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue Bewertung vornehmen, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eingetreten ist: - a. Bei der Überwachung von Schlüsselindikatoren ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem Stichtag der letzten Bewertung aller SREP-Elemente festzustellen.
- b. Der Öffentlichkeit liegen negative Auskünfte über die Wertpapierfirma vor, die auf ein potenzielles erhebliches Risiko hinweisen (im Zusammenhang mit Reputationsrisiko, Verhaltensrisiko, IT-Sicherheit).
- c. Die zuständigen Behörden haben andere Gründe zu der Annahme, dass sich das Geschäftsmodell oder das Risikoprofil der Wertpapierfirma seit dem Stichtag der letzten Bewertung aller SREP-Elemente wesentlich verändert hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|