+55. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

55. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für Wertpapierfirmen der Kategorie 1 sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden:

  • a. die Schlüsselindikatoren vierteljährlich überwachen;
  • b. die Bewertungen aller einzelnen SREP-Elemente mindestens einmal alle zwei Jahre aktualisieren;
  • c. sich in ständigem Kontakt und Dialog mit dem Leitungsorgan und der Geschäftsleitung der Wertpapierfirma befinden.

2.4.2 Wertpapierfirmen der Kategorie 2

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/