+55. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …
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55. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …
Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für Wertpapierfirmen der Kategorie 1 sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden: - a. die Schlüsselindikatoren vierteljährlich überwachen;
- b. die Bewertungen aller einzelnen SREP-Elemente mindestens einmal alle zwei Jahre aktualisieren;
- c. sich in ständigem Kontakt und Dialog mit dem Leitungsorgan und der Geschäftsleitung der Wertpapierfirma befinden.
2.4.2 Wertpapierfirmen der Kategorie 2
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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