+90. Die zuständigen Behörden können das Renditeniveau anhand der folgenden Kriterien beurteilen: a. …
|
90. Die zuständigen Behörden können das Renditeniveau anhand der folgenden Kriterien beurteilen: a. …
Die zuständigen Behörden können das Renditeniveau anhand der folgenden Kriterien beurteilen: - a. Eigenkapitalrendite (ROE) im Verhältnis zu Eigenkapitalkosten (COE) oder eine äquivalente Kennzahl: Die zuständigen Behörden können anhand der Bewertung der Eigenkapitalrendite im Verhältnis zu den Eigenkapitalkosten feststellen, ob sich mit dem Geschäftsmodell eine Rendite erzielen lässt, die die Kosten (ausgenommen einmalige Posten) übersteigt. Für diese Bewertung können auch
28 andere Kennzahlen, beispielsweise Gesamtkapitalrentabilität oder risikoadjustierte Kapitalrendite (RAROC), herangezogen oder Veränderungen dieser Kennzahlen im zeitlichen Verlauf betrachtet werden. - b. Cashflow-Struktur: Die zuständigen Behörden können untersuchen, ob der Cashflow-Mix dem Geschäftsmodell und der Geschäftsstrategie angemessen ist. Volatilitäten oder Inkongruenzen bei der Cashflow-Generierung können darauf hinweisen, dass ein Geschäftsmodell oder eine Geschäftsstrategie – auch wenn deren Rendite die Kosten übersteigt – angesichts des gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsumfelds möglicherweise nicht tragfähig oder nachhaltig ist.
- c. Risikobereitschaft: Die zuständigen Behörden können feststellen, ob das Geschäftsmodell oder die Geschäftsstrategie der Wertpapierfirma in Bezug auf einzelne Risiken oder allgemeiner betrachtet auf einer Risikobereitschaft basiert, die als hoch einzustufen ist oder einen Ausreißer im Vergleich zu den Werten der Peer-Gruppe darstellt (sofern verfügbar).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|